Legalität

Ob eine häusliche Betreuung rechtmäßig organisiert ist, hängt unter anderem von der Beschäftigungsform, den tatsächlichen Arbeitsbedingungen sowie den geltenden arbeits-, sozialversicherungs- und gegebenenfalls aufenthaltsrechtlichen Vorgaben ab. Allein das Wohnen einer Betreuungskraft im Haushalt macht eine Tätigkeit nicht automatisch scheinselbstständig. Für die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit sind insbesondere Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation maßgeblich; entscheidend ist die Gesamtwürdigung des Einzelfalls. Im Zweifel kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Klarheit schaffen.

Die regelmäßige monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob beträgt seit dem 1. Januar 2026 603 Euro. Auch ein Minijob muss ordnungsgemäß angemeldet und unter Beachtung des geltenden Mindestlohns durchgeführt werden. Nicht gemeldete zusätzliche Lohnzahlungen sind dadurch nicht erlaubt. Ein Minijob ermöglicht keine unbegrenzte Arbeitszeit oder durchgehende Betreuung durch eine einzelne Person.

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