Ihr Bedarf entscheidet.
Eine Betreuung hat keinen für alle Haushalte passenden Preis. Entscheidend sind die benötigte Unterstützung, die vereinbarten Zeiten und Aufgaben sowie die Organisation der Versorgung. Ein persönliches Gespräch hilft, diese Punkte konkret zu beschreiben.
Was ein aktuelles Angebot klären sollte.
- Leistungen und Zeiten: Welche Hilfe bei Körperpflege, Haushalt, Begleitung oder in der Nacht wird tatsächlich benötigt und vereinbart?
- Organisation: Welche Qualifikation, Vertretung und Einsatzplanung passen zum Bedarf? Welche ergänzende Versorgung ist nötig?
- Kostenbestandteile: Welche Vergütung und weiteren Kosten sind enthalten? Fahrt, Wechsel, Unterkunft oder Verpflegung sollten ausdrücklich geklärt werden, soweit sie im gewählten Modell anfallen.
- Abgrenzung: Welche Leistungen gehören zum Angebot und welche müssen gesondert vereinbart oder mit anderen Anbietern organisiert werden?
- Änderungen: Wie werden Mehrbedarf, Unterbrechung oder eine veränderte Betreuungssituation besprochen und abgerechnet?
Lassen Sie sich die Gesamtkosten und Bedingungen schriftlich erläutern. Maßgeblich ist das aktuelle individuelle Angebot. Die historische PDF weiter unten ist keine aktuelle Preiszusage und ersetzt diesen Kostenplan nicht.
Pflegekassenleistung und Eigenanteil trennen.
Unternehmenspreis und Versicherungsanspruch sind unterschiedliche Größen. Für Ihre Planung müssen die vereinbarten Kosten, die im konkreten Fall nutzbaren Leistungen und der verbleibende selbst zu tragende Anteil gegenübergestellt werden. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Budgets sind nicht pauschal beliebig addierbar.
Für Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege gelten 2026 monatliche Höchstbeträge von 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro monatlich für geeignete Leistungen in den Pflegegraden 1 bis 5. Entscheidend sind die jeweiligen Voraussetzungen und die tatsächlich erbrachten erstattungsfähigen Leistungen.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besteht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Verhinderungspflege setzt insbesondere den vorübergehenden Ausfall einer privaten Pflegeperson und mindestens Pflegegrad 2 voraus. Sie ist kein regelmäßiger monatlicher Zuschuss zur Betreuungspauschale.
Vom Gespräch zur persönlichen Kostenübersicht.
- Sie schildern Ihren Alltag, den Hilfebedarf und Ihre Wünsche.
- Leistungsumfang, Organisation, Verfügbarkeit und Kosten werden für Ihre Situation besprochen.
- Ansprüche und mögliche Abrechnung werden anhand der zuständigen Versicherung und der vereinbarten Leistungen geklärt.
- Vor einer Beauftragung vergleichen Sie das schriftliche Angebot und den für Sie verbleibenden Eigenanteil.
Sie müssen dafür keine umfangreichen Gesundheitsunterlagen unverschlüsselt versenden. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine erste E-Mail; einen geeigneten Weg für weitere Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.
Historische Preisliste und Beispiele.
Das folgende Dokument stammt vom 1. Mai 2024. Es enthält überholte Pflegekassenbeträge und ist weder ein aktuelles Angebot noch eine Grundlage für Ihren heutigen Eigenanteil.
