Mindestlohn

Seit dem 1. Juli 2026 gelten im Geltungsbereich der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung bundesweit folgende Mindestentgelte je Stunde brutto: 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit sowie 21,03 Euro für Pflegefachkräfte. Die frühere Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern gilt nicht mehr.

Ob der spezielle Pflegemindestlohn gilt, richtet sich nach dem Betrieb und der ausgeübten Tätigkeit. Nicht jede Tätigkeit in Betreuung oder Hauswirtschaft fällt darunter. Wo der Pflegemindestlohn nicht gilt, ist grundsätzlich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zu beachten; dieser beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Stunde. Höhere arbeitsvertragliche oder tarifliche Ansprüche bleiben bestehen.

Für pricura ist es eine Selbstverständlichkeit, ihre Mitarbeiter leistungsgerecht und gesetzeskonform zu vergüten.

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