Paraplegie bezeichnet eine Lähmung beider Beine, etwa durch eine Schädigung des Rückenmarks unterhalb der Halswirbelsäule. Die Arme sind davon nicht betroffen. Eine Beteiligung von Armen und Beinen wird als Tetraplegie bezeichnet.
Vollständige und unvollständige Lähmung
Ausprägung und Folgen hängen von Ort und Umfang der Schädigung ab. Bei einer inkompletten Querschnittlähmung können Bewegungen oder Empfindungen teilweise erhalten bleiben. Deshalb lässt sich aus dem Begriff allein nicht ableiten, welche Unterstützung ein Mensch benötigt.
Unterstützung individuell planen
Im Pflegealltag können Transfers, Hautentlastung und der Umgang mit Blasen- oder Darmfunktionsstörungen wichtig sein. Welche Maßnahmen passen, legen die betroffene Person und die behandelnden Fachpersonen gemeinsam fest. Vorhandene Selbstständigkeit und geeignete Hilfsmittel werden dabei berücksichtigt.