Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, beispielsweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Hausnotruf, und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen oder Betteinlagen. Ein Anspruch kann bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 bestehen. Entscheidend sind die individuelle Notwendigkeit und die gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit die Krankenversicherung oder ein anderer Leistungsträger zuständig ist, geht dessen Leistungspflicht vor. Ein Eintrag im Pflegehilfsmittelverzeichnis allein bedeutet keine automatische Kostenübernahme.

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung. Technische Pflegehilfsmittel werden möglichst leihweise überlassen. Bei einer Kostenübernahme zahlen volljährige Versicherte grundsätzlich zehn Prozent zu, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel; eine Befreiung kann möglich sein. Sonderausstattungen über das notwendige Maß hinaus können zusätzliche Eigenkosten verursachen.

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