Sozialhilfe (SGB XII)

Das SGB XII regelt Leistungen der Sozialhilfe. Für pflegebedürftige Menschen kann insbesondere die „Hilfe zur Pflege“ wichtig sein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen finanziellen Mittel den notwendigen Pflegebedarf nicht decken oder keine ausreichenden Ansprüche aus der Pflegeversicherung bestehen. Die Hilfe zur Pflege ist von den gesetzlichen Voraussetzungen sowie vom einzusetzenden Einkommen und Vermögen abhängig. Zuständig ist der Sozialhilfeträger; dort wird der Anspruch im Einzelfall geprüft.

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