Der Medizinische Dienst und der Prüfdienst der privaten Pflegeversicherung prüfen die Qualität von Pflegeeinrichtungen. Die früheren Pflegenoten und Transparenzberichte wurden seit 2009 veröffentlicht. Für die vollstationäre Pflege gilt seit 2019 ein neues System der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung. Zum 1. Juli 2026 wurde auch für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste ein neues System eingeführt. Ältere Transparenzberichte müssen deshalb anhand ihres Prüfdatums und des damals geltenden Bewertungssystems eingeordnet werden.
Die Ergebnisse werden von den Landesverbänden der Pflegekassen verständlich, übersichtlich und vergleichbar veröffentlicht. In der ambulanten Pflege richtet sich die neue Darstellung nach den Qualitätsdarstellungsvereinbarungen; eine frühere Pflegenote allein bildet dieses System nicht ab.
Jede Einrichtung ist verpflichtet, das Ergebnis der Qualitätsprüfung gut sichtbar innerhalb seines Betriebes auszuhängen.