Behandlungspflege (SGB V)

Die Behandlungspflege nach dem SGB V umfasst medizinische Pflegemaßnahmen, beispielsweise Injektionen, Verbandswechsel oder das Richten und Verabreichen von Medikamenten. Sie kann als häusliche Krankenpflege zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort erbracht werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein Pflegegrad ist dafür nicht zwingend erforderlich. Die Maßnahmen werden durch dafür geeignetes und entsprechend qualifiziertes Pflegepersonal durchgeführt; die erforderliche Qualifikation hängt von der jeweiligen Maßnahme und den geltenden Vorgaben ab. Grundlage ist in der Regel eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege.

Die Kostenübernahme richtet sich nach den Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Behandlungspflege ist von den Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI zu unterscheiden.

Sie müssen nicht auf
alles eine Antwort haben.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden,
welche Unterstützung zu Ihnen passt.