Eingeschränkte Alltagskompetenz

„Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ war bis Ende 2016 eine gesonderte Feststellung für zusätzliche Leistungen, etwa bei Demenz, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung. Seit 2017 werden diese Beeinträchtigungen bei der Feststellung des Pflegegrades berücksichtigt. Eine gesonderte Einstufung in „Pflegestufe 0“ ist für heutige Leistungsansprüche nicht mehr vorgesehen.

Für das Verständnis des Unterstützungsbedarfs können unter anderem folgende Bereiche wichtig sein; die heutige Pflegebegutachtung richtet sich nach den gesetzlichen Modulen zur Selbstständigkeit und zu den Fähigkeiten:

  • Orientierung
  • Gedächtnis
  • Antrieb/Beschäftigung
  • Stimmung
  • Wahrnehmung und Denken
  • Tag-/Nachtrhythmus
  • Kommunikation/Sprache
  • Situatives Anpassen

Sie müssen nicht auf
alles eine Antwort haben.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden,
welche Unterstützung zu Ihnen passt.