Pflegestufe (historischer Begriff)

Pflegestufen waren bis Ende 2016 die Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung. Seit dem 1. Januar 2017 gelten stattdessen fünf Pflegegrade. Der Begriff „Pflegestufe 0“ wurde früher für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz verwendet, die keine der damaligen Pflegestufen erreichten.

Menschen benötigen Unterstützung in unterschiedlichem Umfang. Für den heutigen Pflegegrad ist maßgeblich, wie stark ihre Selbstständigkeit oder ihre Fähigkeiten im Alltag gesundheitlich bedingt beeinträchtigt sind. Körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden berücksichtigt. Die Einstufung richtet sich nicht mehr nach einem täglichen Pflegeaufwand in Minuten.

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