Pflegebedürftigkeit zeigt sich im Alltag daran, dass ein Mensch wichtige Tätigkeiten nicht mehr ohne Hilfe bewältigen kann. Das kann körperliche, geistige oder psychische Gründe haben. Welche Unterstützung gebraucht wird, ist individuell verschieden.
Wann die Pflegeversicherung zuständig ist
Für Leistungen nach dem SGB XI gelten die Voraussetzungen des § 14: Die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und die gesetzlich festgelegte Schwere erreichen. Ein Unterstützungsbedarf allein sagt deshalb noch nicht, ob oder welcher Pflegegrad anerkannt wird.
Den Alltag für Antrag und Beratung beschreiben
Notieren Sie, was selbst gelingt und wobei Hilfe nötig ist, etwa bei Körperpflege, Orientierung oder dem Umgang mit einer Behandlung. Ein Antrag wird bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt; die Feststellung erfolgt nach der Begutachtung. Für die Planung der häuslichen Versorgung sind außerdem Wünsche, vorhandene Hilfen und die Belastung von Angehörigen wichtig.