Grundpflege

Grundpflege ist ein älterer Sammelbegriff für Unterstützung bei alltäglichen körperbezogenen Verrichtungen, etwa Waschen, Ankleiden, Essen oder Fortbewegung. Im SGB XI werden heute unter anderem körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen unterschieden.

Nicht jede Hilfe ist Behandlungspflege

Medizinisch veranlasste Maßnahmen, beispielsweise eine verordnete Wundversorgung, werden von solchen Alltagshilfen abgegrenzt. Welche Aufgaben übernommen werden können, hängt von der konkreten Leistung, Qualifikation und Vereinbarung ab.

Bedarf und Finanzierung klären

Für eine häusliche Versorgung sollte besprochen werden, bei welchen Handlungen Hilfe nötig ist und was selbst gelingt. Eine Erstattung durch die Pflegeversicherung ergibt sich nicht allein aus dem Begriff Grundpflege, sondern aus den jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.

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