Der Medizinische Dienst (MD) ist der unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die früheren Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) wurden 2021 in eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ umgewandelt. Zu den Aufgaben gehören die Pflegebegutachtung und die Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen.
Pflegebegutachtungen:
Im Auftrag der Pflegekasse prüfen die Gutachter, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, und empfehlen einen Pflegegrad. Maßgeblich sind die gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten. Außerdem werden Empfehlungen etwa zu Prävention, Rehabilitation, Hilfsmitteln und zur Verbesserung des Wohnumfeldes ausgesprochen. Über den Leistungsantrag entscheidet die Pflegekasse.