Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie in festgelegten Angelegenheiten vertreten darf. Der Umfang der Befugnisse ergibt sich aus der Vollmacht; sie bedeutet nicht automatisch den Verlust Ihrer eigenen Entscheidungsrechte.
Vertretung bewusst regeln
Die Vollmacht sollte zu den persönlichen Wünschen passen und klar formuliert sein. Eine familiäre Beziehung verleiht nicht automatisch eine umfassende Vertretungsmacht. Je nach Angelegenheit sind besondere Anforderungen zu beachten. Informationen und Formulierungshilfen bietet das Bundesministerium der Justiz.
Von anderen Vorsorgedokumenten unterscheiden
Eine Patientenverfügung enthält Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen; eine Vorsorgevollmacht regelt die Vertretung. Besprechen Sie Wünsche und die Aufbewahrung der Unterlagen mit der bevollmächtigten Person. Bei Fragen zum passenden Umfang können eine Betreuungsbehörde oder rechtliche Beratung weiterhelfen.